Aktuelles zu Corona

Weitere Infos für Sie:

TESTNACHWEISPFLICHT AB 10. Januar 2022

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist es zu einer verbindlichen Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gekommen.

Bitte testen Sie Ihre Kinder zuhause wöchentlich am Montag – Mittwoch – Freitag vor dem Kita-Besuch und bringen Sie uns die Bestätigungen mit.

Wenn Ihr Kind erst später in der Woche in die Kita kommt, so testen Sie es bitte am ersten Tag des Kita-Besuches in der Woche.

Wenn Ihr Kind in der Krippe an drei Tagen gebucht ist, testen Sie es morgens an den Buchungstagen.

Der Newsletter zur Testung:

452. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 2022

Kinder unter zwölf Jahren können bislang noch nicht geimpft werden. Noch im Dezember 2021 wird mit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung für Kinder ab fünf Jahren gerechnet. Für Kinder unter fünf Jahren fehlt es jedoch weiterhin an einem zugelassenen Impfstoff. Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 7. Dezember 2021 beschlossen ab dem 10. Januar 2022 eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen.

Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ab dem 10. Januar 2022 nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Testauf das Coronavirusmit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Die Testnachweispflicht gilt erst ab dem 10. Januar 2022. Grund dafür ist zum einen, dass es derzeit bei der Verfügbarkeit von Selbsttests im Handel aufgrund der Auswe

ebensbereichen, wie zum Beispiel 3G am Arbeitsplatz oder 2G Plus im Freizeitbereich, zu Verzögerungen kommen kann. Zum anderen sollen Kinderbetreuungseinrichtungen und Eltern auch den notwendigen Vorlauf erhalten, um sich auf die Testnachweispflicht vorbereiten zu können.

Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde.
  • PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. PoC-Antigen-Schnelltests werden in den Apotheken oder in lokalen Teststellen kostenfrei im Rahmen der Bürgertestungen durchgeführt.
  • PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. PCR-Tests werden bei einschlägigen Symptomen kostenfrei in Arztpraxen durchgeführt.
  • PCR-Pooling in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Eine Testung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Beschäftigten oder die Eltern findet damit nicht statt, auch der zusätzliche Organisations- und Verwaltungsaufwand für die Beschäftigten in den Kinderbetreuungseinrichtungen kann auf ein Minimum begrenzt werden. Weitere detailliertere Informationen folgen in Kürze. Ferner bereiten wir einen Elternbrief in mehreren Sprachen vor, mit dessen Hilfe Sie die Eltern informieren können. Um den Familien eine dreimal wöchentliche Testung ihrer Kinder mittels Selbsttest zu ermöglichen, wird das System der Berechtigungsscheine über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Die aktualisierten Berechtigungsscheine werden Ihnen wie gehabt über die Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.

Auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums finden Sie außerdem eine Übersicht der kommunalen Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie eine Übersicht der Apotheken mit Coronatest-Angebot: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

Für vollständig geimpfte und genesene Kinder entfällt die Testnachweispflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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Notbetreuung

Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass Sie uns ihren Bedarf an einer Notbetreuung schriftlich mitteilen müssen (siehe Formular). Wenn wir keine schriftliche Anmeldung haben, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf haben. Ich möchte Sie nochmals dringend darauf hinweisen – immer die ganzen Informationen zu lesen, und auch Formulare auszudrucken und mitzubringen, die wichtig sind. Sie würden uns viel Arbeit ersparen, wenn Sie uns durch Ihre Mitarbeit in gewohnter Weise, unterstützen.

·         Formular Notbetreuung (siehe Anlage) bitte ausfüllen und bei Bedarf wöchentlich abgeben

·         Information vom Landratsamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Inzidenz liegt heute für den Landkreis Augsburg laut RKI bei 121,9 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern.

Da sich die 7-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 121,9 weiter über dem Grenzwert von 100 befindet, werden nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder ab 05.04.2021 geschlossen. Es gelten die Regelungen des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Notbetreuung.

Das bedeutet, folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:

·     Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

·   Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

·   Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

·   Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

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Liebe Eltern es gibt wieder Neues zu berichten! Sicher haben Sie sich schon gedacht, dass wir uns bald wieder melden müssen.Bereits heute haben wir für Sie folgende Info, damit Sie sich gut darauf einstellen können.Das nachfolgende Schreiben kam vor einer Stunde vom Landratsamt Augsburg:
Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Inzidenzen auch bei uns im Landkreis Augsburg deutlich ansteigen, möchten wir Sie jetzt schon darauf vorbereiten, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab nächster Woche, dem 5.4.2021 wieder Notbetreuung stattfinden wird. Das bedeutet, folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

·         Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

·         Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

·         Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anbei fügen wir Ihnen eine Vordruck bei, mit dem Sie liebe Eltern den Betreuungsbedarf bestätigen können.

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Liebe Eltern,

wie Sie den Medien bestimmt schon entnommen haben, kam es nun kurzfristig zu Veränderungen im derzeitigen Rahmenhygieneplan zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kita-Kindern. Dieser ist gültig ab heute, 15.3.21.

Wir stellen Ihnen den Elternbrief vom Bayerischen Staatsministerium in den Anhang. Bitte bestätigen Sie uns mit dem Rücklaufzettel (bis kommenden Mittwoch) den Erhalt des Dokuments.

Die Veränderungen sind sehr ausführlich beschrieben, wir haben vergangenen Freitag mit dem Gesundheitsamt Rücksprache gehalten und versuchen nun, das Ergebnis kurz und prägnant für Sie zusammen zufassen:

Kinder mit Symptomen (Schnupfen, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust Geschmack-, Geruchssinn, Halsschmerzen, Ohrenschmerzen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber) dürfen die Kita nicht betreten.

Die Kinder sollen bei der Wiederzulassung in die Kita in einem gesunden Allgemeinzustand, 48 Stunden symptomfrei sein. Zudem muss der Kita ein negatives PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest- Ergebnis vorgelegt werden.

Zum Schutz der Kinder und des Personals halten wir uns streng an diese Vorgaben, da es für uns nicht ersichtlich ist, ob Ihr Kind z. B. eine Erkältung ODER allergischen Schnupfen ODER einen Corona Virus hat.

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und Ihr Verständnis – auch für uns ist manches schwer zu verstehen, auch für uns sind unsägliche Veränderungen zu bewältigen – wir hoffen aber auf jeden Fall, dass wir die nächste Zeit mit Ihnen gemeinsam bewältigen können.

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Liebe Eltern,

wir starten im eingeschränkten Regelbetrieb ab 22.2.21! Wir freuen uns darüber und sind sehr gespannt, wie „groß und erwachsen“ die Kita-Kinder geworden sind, welche Fortschritte und Weiterentwicklungen sich in den letzten Wochen getan haben.Eingeschränkter RegelbetriebWir werden die Kinder in den Stammgruppen betreuen(das bedeutet auch, dass die Störche wieder in ihr Storchennest fliegen), allerdings bleiben die Kiga-Geschwisterkinder wie vor der Schließung im Dezember zusammen. Wir werden nach wie vor gestaffelt zum Brotzeiten und Mittagessen gehen und versuchen, dass sich die Gruppen untereinander so wenig bis gar nicht berühren; es ist nur eine eingeschränkte, offene Pädagogik möglich.Hygieneschleifen in der

Bring-und Abholsituation
Zum Schutz für die Kinder, Eltern und auch für uns Erzieher bitten wir Sie aber gleichzeitig, die Hygieneschleifen einzuhalten und zu beachten.Wir haben schon länger die Bringsituation verändert, die Kinder werden morgens an der Türe abgegeben. Das funktioniert sehr gut, doch wenn ab Montag wieder mehr (alle) Kinder kommen, wird es wohl zu den Stoßzeiten voll werden und evtl. kann es zu einer „Warteschlange“ vor der Kita kommen.
Hier die Bringsituation nochmal erklärt:Die Kiga-Kinder werden an der Haustüre der Kita abgegeben, von einer Erzieherin in Empfang genommen. Gibt es noch etwas, was Sie uns mitteilen möchten? Hier istkurz Zeit dafür.Die Drachen-Kinder werden über den Garten gebracht und an der Garten-Schiebetüre in Empfang genommen. Auch hier können Sie uns kurz informieren, wenn wir noch etwas Wichtiges wissen sollten.Abholen der Drachenkinder bitte ebenfalls wieder über den Garten.
Die Geschwisterkinder (Kiga und Drachen) werden gemeinsam an der Kita-Haustüre abgegeben, Erzieher von Kiga und Drachen werden Ihre Kinder begleiten bei Händewaschen und ausziehen. Sie können aber auch Ihr Kiga-Kind zur Haustüre und das Drachenkind zur Krippentüre bringen.
Beim Abholen (Kiga-und Drachenkind) holen Sie bitte zuerst das Kiga-Kind, dann das Drachenkind ab und verlassen die Kita durch die Krippen-Gartenschiebetüre.
Die Störche werden an der zweiten Haustüre empfangen Bei Geschwistern (Kiga und Störche) bitte weiterhin erst das Storchenkind, dann das KigaKind abgeben –beim Abholen wie gewohnt erst das Kiga-Kind, dann das Storchenkind abholen.
Sollte es beim Bringen in den ersten ein bis zwei Tagen noch schwierig sein, Ihr Kind an der Türe zu verabschieden, so können Sie natürlich noch kurz mit herein kommen. Es soll ja ein entspannter Start nach diesen langen Wochen werden, aber die Erfahrung der letzten Tage hat gezeigt, wie großartig die Kinder dies schaffen
Wir Erzieher nehmen Ihre Kinder an den Türen in Empfang und begleiten sie in die Garderobe, helfen, wo nötig, beim Ausziehen und beim Händewaschen.
Bei der Abholsituationdürfen Sie momentan Ihr Kind an der Gruppentüre abholen. Wir behalten uns jedoch vor, dies zu verändern, falls sich zu viele Familien gleichzeitig in der Kita aufhalten und sich NICHT an die Abstandsregeln halten sollten.
Wir weisen darauf hin, dass sich beim Abholen allerhöchstens maximal 2 Familien gleichzeitig in der Garderobe aufhalten dürfen.Warten Sie gegebenenfalls an der Garderobe mit Abstand, wenn schon 1 oder 2 Familien vor Ihnen da sind. Bitte helfen Sie alle mit, halten Sie Abstand, damit wir uns so weit wie es nur irgend möglich ist, die Kontakte mit Ihnen vor Ort in der Kita aufrecht erhalten zu können. Denken Sie hierbei immer an den Schutz Ihrer Kinder, an sich und natürlich auch an uns Erzieher/Innen! Gemeinsam schaffen wir das!
Denken Sie auch daran, beim Betreten der Kita die Hände zu desinfizieren / zu waschen, vor Sie zu der Gruppe Ihres Kindes gehen und eine FFP2-Maske zu tragen.Bitte denken Sie daran, die Kita wie eine Einbahnstraße zu sehen und über den Gartendie Kita zu verlassen!!!!
Im Garten ist dann leider keine Spielmöglichkeit mehr, Sie müssen mit Ihrem Kind gleich den Gartenbereich verlassen.
Beitrag
Sie sollen den Kita-Beitrag zum größten Teil vom Freistaat erstattet bekommen, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreut haben. Wie konkret das abläuft, erfahren Sie von uns, sobald wir hierüber genaue Informationen vom Zentrum St. Simpert haben, bekommen Sie umgehend von uns darüber Bescheid.
Hausschuhe
Bitte kontrollieren Sie beim Abholen, ob die Hausschuhe (und auch die Wechsel-, Matschkleidung) noch passen.
Maskenpflicht
Für das Personal ist es Vorschrift, eine medizinische Maske während der Betreuungszeiten zu tragen, im Elternkontakt werden auch wir FFP2-Masken tragen.

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Liebe Eltern,

nach der ersten Woche melden wir uns wieder auf die gewohnte Weise.

Wir hoffen Sie und ihre Familien sind gesund.

Wir haben für das kalte Wochenende einiges zusammengestellt und wünschen viel Spaß!!!

08273/2514 Aktuelle Information (Stand 14.01.2021, 13:00 Uhr) aus dem Zentrum

Kinderkrankengeld zur Abdeckung von Betreuungsengpässen

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird für Eltern der Anspruch auf Kinderkrankengeld verdoppelt, um Betreuungsengpässe abzudecken. Dazu werden zu den bestehenden 10 Tagen im Jahr weitere 10 Tage gewährt. Nun liegen uns die Informationen zur Abwicklung vor, die unter folgendem Link Mehr Kinderkrankentage (bundesregierung.de) entnommen werden können. Hierfür wird eine Bescheinigung von der Kindertageseinrichtung benötigt. Bitte entnehmen Sie das entsprechende Formular der angehängten Word-Datei.

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Liebe Eltern,

wir sind steht´s bemüht die Sicherheit in Corona Zeiten zu verbessern.  Aus diesem Grund haben wir die Bring Situation (siehe Anhang) nach reiflicher Überlegung verändert.

Die Kinder aus dem Storchennest werden ab Dienstag in der Kita St. Georg –Riedstr. 5 bis auf weiteres betreut. Gerne dürfen die „Storcheneltern“ am 12.01.2021 über die Eingangstüre in die Kita kommen.

Ab Mittwoch würden Sie Ihre Kinder dann durch den Garten zur Krippe bringen. Haben die Kinder gewisse Umstellungsprobleme, dann dürfen Sie dies gerne mit den Kolleginnen besprechen. Wir suchen dann nach einer guten Lösung für Ihr Kind.

Neue Corona-Maßnahmen und Änderungen in der Kita:Da es baulich bedingt bei uns im Eingangs-Gang-Garderobenbereich sehr eng ist und es oft zu Stoßzeiten und dadurch zu engen Kontaktenin der Frühe kommt, werden wir die Bring Situation morgens verändern. Es wird eine Erzieherin morgens Ihr Kind an der Haustüre in Empfangnehmen. Sie verabschieden sich dort; kurze, wichtige Mitteilungen können Sie uns dort sagen. Die Kindergartenkinder gehen dann selbständig zum Händewaschen und in die Garderobe, bei Bedarf helfen wir vom Team und schauen, dass Ihr Kind gut in seiner Gruppeankommt.Die Kinder vom Storchennest werden die nächste Zeit des Lock-Downs mit den Drachenkindern zusammen im Drachennest betreut.Das bedeutet: die Krippenkinder werden (weiterhin) über den Gartengebracht und ab der Garten-Krippen-Schiebetüre von einem Erzieher/In begleitet. Wir übernehmen dann das Ausziehen und Händewaschen.Sollte Ihr Kind am ersten Tag noch Probleme mit der veränderten Situation haben, können Sie selbstverständlich noch mal mit in die Kita kommen (-> gilt besonders für die „Störche“ und „Drachen“!!!)Beim Abholen hat sich gezeigt, dass es nicht zu Stoßzeiten kam und wir deswegen die gewohnte Abholung beibehalten werden.Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

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Liebe Eltern,

es sind für nächste Woche noch einige Fragen aufgetreten.

·         Bitte melden sie ihr Kind telefonisch oder per Mail für die Notbetreuung an

·         Es gibt ab nächster Woche auch Mittagessen

·         Wir haben von 7.00 bis 15.00 Uhr für sie geöffnet

·         Die Krippenkinder bringen bitte Ihre Brotzeit wie bisher selbst mit in die Kita – dies wird dieses Kita-Jahr (bis August) auch so bleiben. Der Beitrag wurde bereits geändert.

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Liebe Eltern,

ja nun ist gewiss, was wir schon befürchtet haben.

Leider geht es weiter mit Notbetreuung in unserer Einrichtung. Wir haben sehr gehofft, dass wir allen Eltern nach Weihnachten eine reguläre Betreuung – Bildung – Erziehung für die Kinder anbieten können.

Wir möchten hier nochmals erwähnen, dass auch wenn Sie Ihre Kinder nicht in die Einrichtung bringen, sie uns bei Fragen jederzeit anrufen können.

Unsere Einrichtung ist geöffnet, wir werden uns bei allen, die keinen Platz in der Kita benötigen, regelmäßig melden.

Nun kommt noch ein Auszug aus dem Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Durch Ihre zahlreichen Eintragungen in das KiBiG.web zur Auslastung der Notbetreuung konnten wir feststellen, dass die Eltern vor Weihnachten sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgegangen sind. Lediglich 8,5 Prozent der Kinder haben die Notbetreuung beispielsweise am 18. Dezember 2020 besucht. Ihre Eintragungen in das KiBiG.web helfen uns sehr dabei, die aktuelle Lage in den Kindertageseinrichtungen vor Ort einschätzen und bei Bedarf nachsteuern zu können. Wir möchten Sie daher bitten, die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. So können wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sollte dies notwendig werden. Kindertagespflegestellen können eine Eintragung im KiBiG.web aus technischen Gründen leider nicht vornehmen.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung

sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:

 Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

 Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

 Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

 Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

Hier noch einige Informationen vom KiTa Zentrum St. Simpert

Eingewöhnung:
Die Eingewöhnung neuer Kinder kann stattfinden, vorausgesetzt die Kinder haben nach erfolgter Eingewöhnung Anspruch auf Notbetreuung. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht für begleitende Eltern.

Kita-Gebühren:
In diesen Tagen wird der Beitrag für 1/21 eingezogen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Erstattungen hinsichtlich der Quarantänefälle vom Dezember. Eine mögliche Beitragserstattung für die verlängerte Phase der Notbetreuung wurde vom Freistaat noch nicht bekannt gegeben. Sollte sich für die Eltern eine mögliche Rückerstattung ergeben, so werden wir diese mit dem Beitrag der nächsten Monate verrechnen.

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Liebe Eltern,

ich wünsche Ihnen zu Beginn, ein gutes gesundes neues Jahr. Gemeinsam stehen wir wieder vor einigen Herausforderungen. Natürlich werden wir Sie gerne wie auch schon im letzten Jahr unterstützen.

Wie geht es nun weiter? Leider kann ich Ihnen auf die Frage, die uns gemeinsam beschäftigt, noch keine Antwort geben. Ich hoffe nun auf den 5.01.2021.

Wie Ihnen ja schon bekannt, befinden wir uns für den Zeitraum vom 07.01. und 8.01.2021 noch in der Notbetreuung, an beiden Tagen haben wir die gewohnte Öffnungszeit. Kinder dürfen nur in die Kita gebracht werden, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Leider können wir Ihren Kindern an diesen beiden Tagen kein Mittagessen anbieten. Bitte geben Sie ihren Kindern im Bedarfsfall eine zweite Brotzeit mit in die Kita. Bitte melden Sie uns Ihren Bedarf per Mail.

Und hier gibt es  noch einige Veränderungen für das Jahr 2021.

·        Fr. Fries verlässt uns auf eigenen Wunsch, um im Familienbetrieb aktiv durchzustarten. Wir bedanken uns sehr für ihre engagierte Mitarbeit in der Kita.

·        Bei Fr. Schweihofer und Fr. Steppich hat sich Nachwuchs angekündigt. Beide Kollegen haben zum Schutz des Kindes ein sofortiges Beschäftigungsverbot.

·        Fr. Gutjahr wird ab 11.01.2020 bei uns im Bau – und Konstruktionsraum starten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!!!

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Liebe Eltern,

hier noch wie versprochen eine kurze Info für Montag, den 21.12.2020 und Dienstag, den 22.12.2020.

Beide Tage sind für Notfälle geöffnet – wir wollen diese Zeit noch gut begleiten.

Die Notbetreuung findet in der Kita – Riedstr. 5 für alle Kinder statt.

Fr. Plantamura, Fr. Hegel und Hr. Schanze werden die Kinder in einer Gruppe – betreuen.

Bitte geben Sie uns Ihren Bedarf persönlich oder telefonisch bekannt.

Wir haben auch noch ein paar Ideen für die Weihnachtszeit zusammengestellt und wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2021

Mit freundlichem Gruß

Elfriede Reiser

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Liebe Eltern,

Wieder beschäftigt uns die Pandemie! Wie Sie der Presse entnehmen konnten.

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren für Kinder – Eltern – Großeltern – Erzieherinnen, sind alle Eltern aufgerufen die Kinder zu Hause zu betreuen!!!

Bis Freitag werden wir auf jeden Fall für die Notfälle zur Verfügung stehen. Evtl. könnte es sein, dass die Kita am 21.12.2020 und 22.12.2020 geschlossen wird.

Hier finden sie im Anschluss ein Auszug aus der Information der Bay. Staatsregierung, die wir gestern um 18.48 Uhr erhalten haben.

379. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
aus dem Staatsministerium

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Wir möchten Sie vorab schon einmal über die voraussichtlich ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, geltenden Regelungen informieren. „Voraussichtlich“ deshalb, weil der Landtag den Regelungen am Dienstag, den 15. Dezember 2020, noch zustimmen muss. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Die Frage einer Notfallbetreuung wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erörtert.

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.


Anders als im Frühjahr haben wir diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Wir appellieren daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.